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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AceLab Tennis Academy, einfache Gesellschaft (Stefan Kilchhofer, Seraphine Buchmann, Mark Brunner), c/o Sportzentrum Zürich Dürrbach, Dübendorfstrasse 46, 8602 Wangen bei Dübendorf (nachfolgend “acelab”)
Stand: 18.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen acelab und den Teilnehmenden (nachfolgend “Kunde”) an Tennisunterricht, Einzeltraining, Gruppenkursen, Camps, Events und weiteren angebotenen Leistungen.
Mit der Anmeldung bzw. Inanspruchnahme einer Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Leistungsumfang
2.1 acelab bietet insbesondere folgende Leistungen an:
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Einzeltraining
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Gruppenunterricht / Kurse
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Camps und Events
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[weitere Angebote ergänzen]
2.2 Massgeblich für Art und Umfang der jeweiligen Leistung sind die Angaben in der Kursausschreibung bzw. Buchungsbestätigung sowie die auf www.acelab.ch veröffentlichten Angebote.
2.3 Abbildungen und Beschreibungen auf der Website dienen der Veranschaulichung und begründen keine zugesicherten Eigenschaften.
2.4 acelab kann Trainingsgruppen, -orte, -zeiten oder Trainer bei sachlichem Grund anpassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainerperson oder unveränderte Rahmenbedingungen besteht nicht. acelab ist berechtigt, Unterricht durch qualifizierte Stellvertretungen durchführen zu lassen.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über die Website, per E-Mail oder telefonisch. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch acelab zustande. acelab kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei ausgebuchten Zeitfenstern.
Minderjährige benötigen für die Anmeldung die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlichten Preise in CHF, [inkl./zzgl.] MWST.
4.2 Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus (Vorauszahlung) vor Beginn der jeweiligen Lektion, des Kurses bzw. der Kursperiode. Ohne fristgerechten Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann acelab Mahngebühren erheben, weitere Leistungen aussetzen und offene Forderungen rechtlich durchsetzen.
4.4 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
5. Einzelunterricht
5.1 Einzellektionen können bis [24 Stunden] vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Fristgerecht abgesagte Lektionen werden nachgeholt bzw. gutgeschrieben.
5.2 Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Fernbleiben wird die Lektion vollumfänglich verrechnet.
5.3 Bestätigte Termine sind verbindlich; ein einseitiger Rücktritt des Kunden nach Ablauf der Frist berechtigt nicht zur Rückerstattung.
6. Gruppenunterricht / Kurse
6.1 Gruppeneinteilung: Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt durch acelab nach sportlichen und organisatorischen Kriterien. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe besteht nicht.
6.2 Absenzen: Nicht besuchte Lektionen aus persönlichen Gründen werden grundsätzlich weder nachgeholt noch rückerstattet. Bei länger andauernder, ärztlich bescheinigter Verhinderung (Krankheit/Unfall) kann acelab eine anteilige Gutschrift gewähren; ein Anspruch besteht nicht.
6.3 Laufzeit: Die Anmeldung gilt verbindlich für die gesamte Kursperiode. Eine ordentliche Kündigung während laufender Periode ist ausgeschlossen.
6.4 Mindestteilnehmerzahl: Kurse finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt. acelab kann Kurse bei Bedarf anpassen, zusammenlegen oder absagen; bereits geleistete, nicht erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
7. Witterung (Outdoor-Training)
Findet der Unterricht im Freien statt, entscheidet acelab kurzfristig über Durchführung, Verlegung in eine Halle (sofern verfügbar, ggf. gegen Aufpreis) oder Absage. Wetterbedingt ausgefallene Lektionen werden nach Möglichkeit nachgeholt oder gutgeschrieben; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
8. Ausfälle durch acelab
Fällt eine Lektion aus Gründen aus, die acelab zu vertreten hat, wird diese nach Möglichkeit nachgeholt. Ist ein Nachholtermin nicht möglich, erfolgt eine anteilige Gutschrift oder Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien/Pandemien, Streiks oder andere unvorhersehbare, von acelab nicht zu vertretende Ereignisse. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz; bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
10. Gesundheit und Sicherheit
Teilnehmende sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken vor Trainingsbeginn offenzulegen. acelab kann Teilnehmende bei gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Bedenken vom Training ausschliessen oder Trainings anpassen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
11. Haftung
11.1 Tennisunterricht ist mit einem allgemeinen sportartbedingten Verletzungsrisiko verbunden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
11.2 acelab haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.3 Für Unfälle, Sachschäden, Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände übernimmt acelab keine Haftung.
11.4 Teilnehmende sind verpflichtet, über eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung zu verfügen.
12. Verhalten
Teilnehmende verpflichten sich zu respektvollem, sportlich fairem Verhalten und haben den Anweisungen der Trainer:innen Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann acelab einen Ausschluss aussprechen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen des Unterrichts können gelegentlich Foto- oder Videoaufnahmen für Kommunikations- und Marketingzwecke (Website, Social Media) erstellt werden. Kunden bzw. Erziehungsberechtigte können der Verwendung jederzeit formlos widersprechen.
14. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch (E-Mail/Telefon). Kunden sind verpflichtet, acelab über Änderungen ihrer Kontaktdaten zu informieren.
15. Datenschutz
acelab bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ausschliesslich zur Vertragsabwicklung. Details siehe separate Datenschutzerklärung.
16. Änderungen des Angebots und der AGB
acelab kann organisatorische Anpassungen am Angebot sowie diese AGB jederzeit ändern; wesentliche Änderungen werden angemessen kommuniziert. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wangen bei Dübendorf / Kanton Zürich.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform oder einer gleichwertigen elektronischen Form.